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Kritik der Gerichtspraxis an „Großer Justizreform“

Einstimmige Entschließung der OLG-Präsidenten


Mit Kritik an wesentlichen Teilen der Vorschläge für eine "Große Justizreform" endete die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs in Göttingen. "Qualität und Effizienz der deutschen Justiz haben auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Deshalb muss sie nicht in ihren Grundstrukturen reformiert werden. Keinesfalls dürfen im Zuge einer "Großen Justizreform" rechtsstaatliche Garantien gefährdet werden. Der effektive Rechtsschutz muss Leitlinie des Gesetzgebers bleiben", hebt der Vorsitzende der Jahreskonferenz, der Braunschweiger OLG-Präsident Edgar Isermann, hervor.

Vor allem kritisieren die Präsidentinnen und Präsidenten die Überlegungen zur Beschränkung der Rechtsmittel. Berufung und Revision sind unerlässliche Garanten für die Einzelfallgerechtigkeit und sichern die Qualität der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs, Rechtseinheit und Rechtsfortbildung sicherzustellen, darf nicht ökonomischen Erwägungen geopfert werden.

"Völlig unvertretbar ist es, die Rechtsschutzfunktion des Bundesgerichtshofs davon abhängig zu machen, dass ihm die unteren Gerichte Rechtsfragen zur Entscheidung vorlegen", so der Präsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch mit Blick auf die diskutierte Einführung eines Vorlageverfahrens.

Auf schwerste Bedenken der Präsidentinnen und Präsidenten stoßen so genannte Länderöffnungsklauseln. Solche Regelungen sollen den Ländern ermöglichen, von bisher einheitlichem Bundesrecht in unterschiedlicher Weise abzuweichen. "Das führt zu einer unerträglichen Rechtszersplitterung und Rechtsunsicherheit in einem vereinten Europa", erklärt der Nürnberger OLG-Präsident Dr. Stefan Franke.

Auch der Übertragung von Kernaufgaben der Justiz auf Dritte erteilt die Konferenz eine klare Absage. Im Handelsregister- und im Erbrecht müssen die Gerichte allein zuständig bleiben, weil nur sie die zur Entscheidung von Streitfällen zwingend erforderliche Neutralität besitzen. Positiv bewerten die Präsidentinnen und Präsidenten hingegen Überlegungen, die Prozessordnungen zu harmonisieren, die Mediation zu fördern und Rechtsmittelmöglichkeiten im Bußgeldverfahren einzuschränken.

Zur weiteren Information ist die einstimmig gefasste Entschließung der Konferenz vom 14. Dezember 2005 beigefügt.

Presseinfo
Hier finden Sie

zum Download:

  Entschließung vom 14.12.2005
(PDF, 0,04 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Kalde

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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