Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien zulässig
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien zur dortigen Strafverfolgung für zulässig erklärt und einen Auslieferungshaftbefehl erlassen (AZ. Ausl. 5/04).
Eine solche Entscheidung wäre noch vor wenigen Monaten nicht zulässig gewesen. Erst das am 23.08.2004 in Kraft getretene Europäische Haftbefehlsgesetz hat die Möglichkeit eröffnet, einen Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union auszuliefern. Die Bestimmungen dieses Gesetzes haben die Braunschweiger Richter nun erstmalig angewendet.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, sich im Juli 2000 in Spanien des Handels mit Kokain und Cannabis strafbar gemacht zu haben.
zum Download:
Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 03.11.2004
(PDF, 0,02 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Michael Kalde
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470