Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
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OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 23. November 2018
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat heute die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Volkswagen AG veranlasst. Damit können die Feststellungsziele und der der Klage zugrundeliegende Sachverhalt nun vom Bundesamt für Justiz im Klageregister eingestellt werden und Verbraucher sich zu der Musterfeststellungsklage anmelden.
In der am 1. November 2018 eingereichten Musterfeststellungsklage will der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklärt wissen, ob Verbrauchern, die vom sog. VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge erworben haben, Schadens¬ersatz¬ansprüche gegen die VW AG zustehen. Auch der Umfang der Schadens¬ersatzansprüche soll festgestellt werden. Dabei geht es um Fahr¬zeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Bau¬reihe EA189 und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt einge¬stufte Abschalteinrichtung verbaut haben.
Der 4. Zivilsenat hatte zu prüfen, ob es sich bei dem Bundesverband der Verbraucherzentralen um eine „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des neuen Gesetzes handelt und ob von den beantragten Feststellungszielen die Ansprüche von mindestens zehn Verbrauchern abhängen. Dies hat der Senat für nahezu alle Feststellungsziele bejaht. Lediglich hinsichtlich einiger weniger hilfsweise beantragten Feststellungsziele hat der Senat die Veröffentlichung – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – abgelehnt. Der Musterkläger habe insoweit nicht nachgewiesen, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen seien. Der Musterkläger kann hier noch nachbessern.
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