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Welche Auswirkungen hat die Vereinigung der Gemeinden Einbeck und Kreiensen auf die gerichtliche Zuständigkeit?

Gemeinsame Presseinformation

Zum Zuständigkeitswechsel AG Bad Gandersheim - AG Einbeck

Zum 01.01.2013 werden die Gemeinden Einbeck und Kreiensen miteinander vereinigt. Dies hat für die in der bisherigen Gemeinde Kreiensen lebenden Bürgerinnen und Bürger erhebliche Auswirkungen auf die gerichtliche Zuständigkeit.

Denn ab dem 01.01.2013 ist das Amtsgericht Einbeck für das bisherige Gemeindegebiet Kreiensen mit den Ortsteilen Ahlshausen, Bentierode, Beulshausen, Billerbeck, Bruchhof, Erzhausen, Garsleben, Greene, Haieshausen, Ippensen, Kreiensen, Olxheim, Opperhausen, Orxhausen, Rittierode und Sievershausen zuständig.

Die nachfolgende Zusammenstellung soll schlaglichtartig auf die wichtigsten Punkte hinweisen:

I. Zivilprozess-, Familien-, Strafsachen und Jugendstrafsachen

Für laufende, bereits anhängige Verfahren verbleibt es bei der Zuständigkeit des AG Bad Gandersheim.

Beispiele:

1. Die im November 2012 erhobene Klage eines Handwerkers aus Kreiensen auf Zahlung von Werklohn wird auch dann vom Amtsgericht Bad Gandersheim verhandelt und entschieden werden, wenn der Termin erst im Januar 2013 stattfinden soll. Es ändert sich nichts.

2. Wer als Zeuge zum Amtsgericht Bad Gandersheim geladen ist, muss auch dort zum Termin erscheinen.

3. Wer als Kreienser vom Amtsgericht Bad Gandersheim im Jahr 2012 einen Strafbefehl erhalten hat, muss den Einspruch (innerhalb der Frist) dort und nicht beim Amtsgericht Einbeck einlegen.

4. Wer zu einer Freiheisstrafe verurteilt wurde und deshalb unter Bewährung steht, für den gilt: Das AG Bad Gandersheim bleibt so lange zuständig, bis das Bewährungsverfahren durch einen förmlichen Beschluss an das AG Einbeck abgegeben wird.

Neue Verfahren sind nach der ab dem 01.01.2013 geltenden Zuständigkeit anhängig zu machen

II. Betreuungssachen

Die Betreuungssachen aus dem Bereich Kreiensen sollen ab Januar 2013 insgesamt so schnell wie möglich an das AG Einbeck abgegeben werden. Dazu ist in jedem Einzelfall ein richterlicher Beschluss notwendig, zu dem die Betroffenen noch im Dezember 2012 angehört werden.

Soweit in Betreuungssachen einzelne Anträge in diesem Jahr gestellt sind, wird das AG Bad Gandersheim grundsätzlich noch darüber entscheiden und erst anschließend die Betreuung durch richterlichen Beschluss an das AG Einbeck abgeben.

Beispiel:

Lieselotte L aus Beulshausen ist 87 Jahre und steht unter Betreuung. Zur Betreuerin ist Ihre Tochter Theresa T durch das Amtsgericht Bad Gandersheim bestellt worden.

Da L nicht mehr allein zu Hause leben kann, ist sie vor kurzem in ein Pflegeheim umgezogen. Nun soll das Haus von L verkauft werden, wofür es eine gerichtliche Genehmigung braucht.

Ist dieser Antrag bereits im Jahr 2012 gestellt, ist das AG Bad Gandersheim so lange zuständig, bis es einen Abgabebeschluss gefasst hat, aus dem sich das dann zuständige AG Einbeck ergibt.

Wird der Antrag erst im Jahr 2013 gestellt, ist das AG Einbeck zuständig.

III. Grundbuchsachen

Grundbuchsachen werden am 3.1.2013 insgesamt an das AG Einbeck abgegeben. Das gilt auch für die Sachen, in denen noch nicht abschließend bearbeitete Anträge aus dem Jahr 2012 vorliegen.

Beispiel:

Edmund Eigner (E) hat per notariellem Vertrag am 15.11.2012 ein in Ippensen liegendes Baugrundstück an Fred Fröhlich (F) verkauft. Der Notar beantragt am 21.12.2012 beim Amtsgericht Bad Gandersheim - Grundbuchamt - die Umschreibung des Eigentums auf F, die am 01.01.2013 noch nicht abgeschlossen ist.

Hier wird das Amtsgericht Bad Gandersheim die Akten abgeben und das AG Einbeck die Grundbucheintragung ab Januar 2013 vornehmen.

IV. Insolvenzsachen

Das bisher für Schuldner aus dem Bereich Kreiensen zuständige Gericht in Insolvenzsachen war das Amtsgericht Goslar. Ab dem 01.01.2013 wechselt die Zuständigkeit für Insolvenzsachen an das Amtsgericht Göttingen. Für alle Verfahren mit Schuldnern aus dem Bereich Kreiensen, bei denen bis zum 31.12.2012 beim AG Goslar ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingeht, bleibt das AG Goslar bis zum endgültigen Abschluss zuständig.

V. Nachlasssachen:

Das Amtsgericht Bad Gandersheim bleibt für alle Sterbefälle in der Gemeinde Kreiensen bis einschließlich dem 31.12.2012 zuständig.

Für alle Sterbefälle ab dem 01.01.2013 wird das AG Einbeck zuständig.

Beispiel:

Am 30.12.2012 verstirbt der 103-jährige Günter G aus Kreiensen. Da das Amtsgericht Bad Gandersheim zum Zeitpunkt des Todes zuständig war, ist auch hier und nicht beim Amtsgericht Einbeck der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Erbschein erst im Jahre 2014 oder später benötigt werden sollte.

VI. Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister)

Das Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister werden künftig für die ehemalige Gemeinde Kreiensen statt durch das Amtsgericht Braunschweig durch das Amtsgericht Göttingen geführt.

Für das Partnerschaftsregister verbleibt es bei der Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover.

VI. Zwangsvollstreckung

Die Zuständigkeit für die einzugliedernden Gemeinden wird mit Wirkung ab dem 01.01.2013 dem Amtsgericht Bad Gandersheim zugeschlagen.

Das Gebiet verbleibt in dem Zuständigkeitsbereich des auch bislang zuständigen Gerichtsvollziehers. Hier ändert sich also nichts.

Rechtsmittel - Berufungen und Beschwerden usw.:

Für die Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln ist immer entscheidend, von welchem Gericht die angefochtene Entscheidung stammt. Generell ist das Landgericht Braunschweig für Berufungen oder Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Bad Gandersheim zuständig; spiegelbildlich ist es das Landgericht Göttingen für Entscheidungen des Amtsgerichts Einbeck.

Sie haben Fragen? Sie benötigen noch weitere Information?

Selbstverständlich stehe ich den Vertreterinnen und Vertretern der Presse gerne zur Verfügung.

Wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage bitte ich um Verständnis, dass Anfragen, die nach Donnerstag, 20.12.2012 gestellt werden, möglicherweise nicht mehr vor Weihnachten beantwortet werden können.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ingo Groß

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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